Baumaschinen, Sportwagen, Kunstobjekte - Es gibt vieles das "verloren" gehen kann. Unter Einsatz unserer Spezialisten lässt sich so manches wiederfinden. Einmal gefunden unternehmen wir alles Notwendige, damit der Eigentümer sein Eigentum zurückerlangt.
Aufspüren, sicherstellen und dem Eigentümer zurückbringen. Zuverlässig, kurzfristig und zu fairen Preisen. Das ist die V.O.P Sachrückführung!
— Thomas Pütz - Geschäftsführer
Die Kombination aus Sachrückführung und Inkasso hebt uns entscheidend von unseren Mitbewerbern ab. Der sich daraus ergebende Synergieeffekt ermöglicht es uns fast immer, sämtliche Kosten auf den Gegner umzulegen. Dank unserer Registrierung als Inkassounternehmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) durch den Präsidenten des Landgericht Mainz sind wir in der Lage, auch während einer Sicherstellung den geforderten Geldbetrag beim Schuldner in Empfang zu nehmen, sollte dieser die Sicherstellung auf diesem Wege abwenden wollen. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Sachrückführung gleich auf den Schuldner umzulegen oder den Sackrückführungsauftrag in ein Inkassomandat zu überführen, so dass bei Ihnen für die Rückführung keine Kosten entstehen.